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Fluchtwegpläne

Flucht- und Rettungsplan

Werden Flucht- und Rettungspläne aufgestellt, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass sie eindeutige Anweisungen enthalten, wie sich die Versicherten im Gefahr- oder Katastrophenfall zu verhalten haben und am schnellsten in Sicherheit bringen können.
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen gestaltet sein.

Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Ausnahmen ergeben sich aus
§ 4 Arbeitsstättenverordnung.

Aus dem Plan sollte ersichtlich sein, welche Fluchtwege der Versicherte von seinem Arbeitsplatz oder jeweiligen Standort aus zu nehmen hat, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, Sammelstellen zu kennzeichnen.

Flucht- und Rettungsplan

Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.

Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.
Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.

Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über
- den Gebäudegrundriss oder Teile davon
- den Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- die Lage der Brandschutzeinrichtungen
- die Lage der Sammelstellen
- den Standort des Betrachters.

Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden.

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne, sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form vorzugsweise mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren.

Außerdem sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.

Soweit auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt ist, sollte eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen.

Ausreichend groß bedeutet, dass Grundrisse, Sicherheitszeichen und Legenden aus üblichem Sehabstand eindeutig erkennbar sind.

Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungsplänen z. B. durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien erreicht werden.

Räumungsübungen

Auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind Räumungsübungen durchzuführen.

Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob
- die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,
- die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten,
- sich alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind,
- die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.

Wir erstellen Ihnen Ihre Fluchtpläne

Wir erstellen Ihnen Ihre Flucht- und Rettungspläne gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.

Selbstverständlich beraten wir Sie eingehend, ob Sie Pläne benötigen und wo in Ihrem Betrieb dafür der beste Standort ist.

Flucht- und Rettungspläne sind gemäß DIN ISO 23601 auszuführen.

Als ein renomiertes Brandschutzbüro können wir Ihnen diese Pläne nach den einschlägigen Vorschriften mit entsprechenden Symbolen nach ISO 7010 undd ASR A2.3 erstellen.

Die Legende erstellen wir seit kurzem wenn gewünscht auch mehrsprachig. Wir passen uns damit den EU - Vorgaben an.

Mit uns bleiben Ihre immer Pläne aktuell.

Wir bieten Ihnen komplette Dienstleistung

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  • Duchführung eventuell erforderlicher Behördengespräche
  • Erstellen der Pläne nach den einschlägigen Vorschriften
  • Kontrollbegehung
  • Betreuung auch nach Fertigstellung
  • Fortschreibung und Aktuallisierungsservice

Folgende Pläne erstellen wir für Sie

  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095
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  • Lageplan
  • Feuerwehreinsatzplan
  • Geschoßplan
  • Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601
  • Übersichtspläne
  • Detailpläne
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  • Feuerwehr - Laufkarten für Brandmeldeanlagen
  • Brandmeldeanlagenplan
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Daher können wir die Pläne nach jeglicher Vorlage schnell und günstig erstellen.
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Unser dafür geignetes Programm kann CAD - Zeichnungen einlesen und weiter verabeiten.

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